Ziel der Forschungszulage

Mit der Forschungszulage sollen Unternehmen und Ihre eigenständige FuE gefördert werden, um mehr Innovation zu erzeugen. KMUs können bis zu 35% Ihrer F&E-Kosten erstattet bekommen. Bei Forschung im Rahmen eines Forschungsauftrages werden pauschal 70% des geleisteten Entgelts als förderfähiger Aufwand behandelt.

Wer kann profitieren?

Alle Unternehmen (auch Einzelunternehmer, Personengesellschaften und Kooperationsvorhaben), die in Deutschland steuerpflichtig sind, können die Forschungszulage beantragen. Dies ist unabhängig von Größe, Rechtsform und Branche.

Was wird gefördert?

Es werden FuE Vorhaben gefördert, welche den Bereichen Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Forschung zuzuordnen sind. Unter bestimmten Umständen ist sogar eine Förderung für Software-Entwicklung möglich.


Fristen

Die Forschungszulage gilt rückwirkend für 4 Jahre. Es können auch derzeit laufende und zukünftige Projekte gefördert werden.

Höhe der Förderung

Die Förderung der eigenbetrieblichen FuE von KMUs beträgt bis zu 35% der förderfähigen Ausgaben, jedoch maximal 3,5 Mio. Euro – selbst wenn die F&E-Kosten über 10 Mio. Euro liegen, wird der Höchstbetrag von 3,5 Mio. Euro nicht überschritten. Die maximale förderfähige Aufwendung steigt zum 01.01.2026 auf 12 Mio. Euro.  Zu dieser Aufwendung zählen die dem Lohnsteuerabzug unterliegenden Löhne und Gehälter der Mitarbeitenden, die mit dem FuE Vorhaben betraut sind, sowie Ausgaben zur Sicherung der Mitarbeitenden für die Zukunft. Zudem werden auch Abschreibungen auf abnutzbare bewegliche Güter des Anlagevermögens gefördert, solange diese für das FuE Projekt verwendet werden.

Bei der Auftragsforschung werden pauschal 70% des an den Auftragnehmer geleisteten Entgelts als förderfähig angesehen. Der förderfähige Betrag der Eigenleistung des Unternehmers wird bei der Forschungszulage mit derzeit 70€/Stunde angesetzt. Dieser Betrag steigt ebenfalls ab dem 01.01.2026 auf 100€/Stunde. Von den entstandenen förderfähigen Aufwendungen werden zusätzlich 20% als Förderung für die Gemein- und Betriebskosten angesetzt.

Das Antragsverfahren verbildlicht